Wirksamkeit eines auf einem Notizzettel errichteten Testaments, OLG München, Beschluss vom 28.01.2020 – 31 Wx 229/19

Ein Testament ist wirksam, selbst wenn es auf einem Notizzettel minderer Qualität im Format 10 cm x 7 cm, aber ansonsten formwirksam errichtet wurde. Zur Ermittlung, ob der Erblasser mit Testierwillen verfügt hat, ist auch auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückzugreifen. Im konkreten Fall hatte der Erblasser auch frühere Testamente auf ungewöhnlichem Papier (Rückseite eines Arztbriefes) errichtet. Ein 3 cm langer Einriss in dem Notizzettel deutet nicht auf einen Widerruf durch Vernichtung hin, sondern unter den konkreten Gegebenheiten auf eine zufällige Beschädigung aufgrund der Größe und der minderen Qualität des Notizzettels.