Vermögensnachfolge & Erbrecht
Vita
Ursula Flechtner, studierte von 1979 bis 1985 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und beendete das Studium mit dem ersten Staatsexamen.
1985 bis 1988 absolviert sie im Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth das Referendariat und schloss ihre Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab, im Juni 1988 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwältin.
Frau Flechtner war von 1988 bis 1992 in einer Nürnberger Kanzlei tätig, bevor sie im Oktober 1992 ihre eigene Kanzlei eröffnet hat. Rechtsanwältin Flechtner ist ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätig.
Nach dem Start im Rahmen einer Sozietät mit 2 weiteren Kollegen mit Schwerpunkt Familienrecht; ab 1998 Verlagerung des Tätigkeitsschwerpunkt auf das Erbrecht; ab 2003 ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig; seit 2007 Einzelkanzlei.
Seit dem Jahr 2013 ist Ursula Flechtner jährlich in der Fokus-Liste der besten Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland benannt.
Als Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) besucht sie regelmäßig die dort angebotenen Fortbildungsmaßnahmen und ist seit Oktober 2001 eine von der DVEV geprüfte Testamentsvollstreckerin.
Im Jahr 2003 nahm sie mit Erfolg am ersten Zertifizierungslehrgang für Erbrecht der DVEV teil.
Ab dem Jahr 2005 wurde der „Fachanwalt für Erbrecht“ eingeführt. Diesen Titel trägt Frau Flechtner von Anfang an.
Ursula Flechtner ist Co Autorin in dem Erbrechtskommentar Burandt/Rojahn und dem Münchener Prozessformularbuch Erbrecht (Beck Verlag) – sie übt darüber hinaus Vortragstätigkeiten für gemeinnützige und sonstige Organisationen (Volksbund Kriegsgräberfürsorge, Welthungerhilfe, Missio, Baye-rische Krebsgesellschaft, Heilsarmee , VdK, KVB.) aus.
Sie ist Mitglied des gemeinsamen Fachprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg für die Vergabe des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“.
Frau Flechtner ist weiterhin Regionalbeauftragte für den „OLG-Bezirk Nürnberg“ in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des deutschen Anwaltsvereins.
Vermögensnachfolge
Verantwortungsvolle Planung für die nächste Generation durch Übergaben mit „warmer Hand“, noch zu Lebzeiten.
Erbrecht
Das Erbrecht eröffnet die Möglichkeit individueller Gestaltung der Vermögensnachfolge nach dem Ableben (letzter Wille).
Vorsorgevollmacht
Die Generalvollmacht ermöglicht die Umsetzung des Willens und der Wünsche des Vollmachtgebers, wenn dieser nicht mehr selbst handeln kann.