Patientenverfügung
Patientenverfügung
Definition nach § 1901a BGB:
- Willensbekundung eines einwilligungsfähigen Volljährigen in schriftlicher Form
- Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte und nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen
Inhalt der Patientenverfügung
- möglichst genaue Bezeichnung der ärztlichen Maßnahme in die nicht eingewilligt wird oder die gewünscht wird
- unabhängig vom Stadium der Krankheit
- aus der Patientenverfügung muss sich der Wille des Patienten ermitteln lassen
Bindung der Patientenverfügung
- Betreuer / Bevollmächtigter ist an eine eindeutige Verfügung gebunden
- Festlegungen müssen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen
- Pflicht zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens unter Berücksichtigung mündlicher und schriftlicher Äußerungen, religiöser und ethischer Überzeugung und der persönlichen Wertvorstellung des Betroffenen