Patientenverfügung

Patientenverfügung

Definition nach § 1901a BGB:

  • Willensbekundung eines einwilligungsfähigen Volljährigen in schriftlicher Form
  • Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte und nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen

Inhalt der Patientenverfügung

  • möglichst genaue Bezeichnung der ärztlichen Maßnahme in die nicht eingewilligt wird oder die gewünscht wird
  • unabhängig vom Stadium der Krankheit
  • aus der Patientenverfügung muss sich der Wille des Patienten ermitteln lassen

Bindung der Patientenverfügung

  • Betreuer / Bevollmächtigter ist an eine eindeutige Verfügung gebunden
  • Festlegungen müssen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen
  • Pflicht zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens unter Berücksichtigung mündlicher und schriftlicher Äußerungen, religiöser und ethischer Überzeugung und der persönlichen Wertvorstellung des Betroffenen