Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht und welche Auswirkungen hat sie?
- freiwillige private Vereinbarung nach Auftragsrecht (Grundverhältnis)
- Erteilung bei bestehender Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit)
- Rechenschaftspflicht gegenüber Vollmachtgeber oder dessen Erben
- Bindung des Vollmachtgebers mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit, sonst widerruflich
Was darf der Bevollmächtigte?
Vermögensrechtlicher Bereich
- Vermögensverwaltung
- sämtliche Vertragsangelegenheiten
- Verkehr mit Ämtern und Behörden
Genehmigung durch Betreuungsgericht
- grundsätzlich erforderlich bei Maßnahmen nach §§ 1904, 1906 und 1906a BGB
- nicht erforderlich, wenn Betreuer / Bevollmächtigter und Arzt einer Meinung sind, § 1904 Absatz 4 BGB
- erforderlich bei Meinungsverschiedenheiten
Wenn soll ich bevollmächtigen?
Vertrauensperson
- länger bestehendes Verhältnis
- Kenntnis der und Verständnis für die Wünsche des Vollmachtgebers
- Fähigkeit und Zeit, die Wünsche, insbesondere aus dem persönlichen Bereich gegenüber Dritten durchzusetzen
- Sachverstand in vermögensrechtlichen Dingen
- gegebenenfalls gesonderte Vollmacht an Mitgesellschafter für Praxisverkauf / Nachbesetzungsverfahren etc.
Welche Formvorschriften müssen beachtet werden?
- Vollmacht grundsätzlich formfrei (Schriftform wegen Patientenverfügung)
- Vorlage der Originalurkunde als Legitimation
- Sonderfall: Bankvollmacht auf bankeigenem Formular
- Wirksamkeit mit Aushändigung (keine Bedingung aufnehmen)
- Wirksamkeitsdauer: transmortal
Betreuungsverfügung
- Vorschlag an das Gericht zur Vermeidung der Bestellung eines unbekannten Amtsbetreuers
- umfängliche Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht
- auch bei Geschäftsunfähigkeit kann der Betreute Wünsche äußern und ändern