Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht und welche Auswirkungen hat sie?
- freiwillige private Vereinbarung nach Auftragsrecht (Grundverhältnis)
 - Erteilung bei bestehender Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit)
 - Rechenschaftspflicht gegenüber Vollmachtgeber oder dessen Erben
 - Bindung des Vollmachtgebers mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit, sonst widerruflich
 
Was darf der Bevollmächtigte?
Vermögensrechtlicher Bereich
- Vermögensverwaltung
 - sämtliche Vertragsangelegenheiten
 - Verkehr mit Ämtern und Behörden
 
Genehmigung durch Betreuungsgericht
- grundsätzlich erforderlich bei Maßnahmen nach §§ 1904, 1906 und 1906a BGB
 - nicht erforderlich, wenn Betreuer / Bevollmächtigter und Arzt einer Meinung sind, § 1904 Absatz 4 BGB
 - erforderlich bei Meinungsverschiedenheiten
 
Wenn soll ich bevollmächtigen?
Vertrauensperson
- länger bestehendes Verhältnis
 - Kenntnis der und Verständnis für die Wünsche des Vollmachtgebers
 - Fähigkeit und Zeit, die Wünsche, insbesondere aus dem persönlichen Bereich gegenüber Dritten durchzusetzen
 - Sachverstand in vermögensrechtlichen Dingen
 - gegebenenfalls gesonderte Vollmacht an Mitgesellschafter für Praxisverkauf / Nachbesetzungsverfahren etc.
 
Welche Formvorschriften müssen beachtet werden?
- Vollmacht grundsätzlich formfrei (Schriftform wegen Patientenverfügung)
 - Vorlage der Originalurkunde als Legitimation
 - Sonderfall: Bankvollmacht auf bankeigenem Formular
 - Wirksamkeit mit Aushändigung (keine Bedingung aufnehmen)
 - Wirksamkeitsdauer: transmortal
 
Betreuungsverfügung
- Vorschlag an das Gericht zur Vermeidung der Bestellung eines unbekannten Amtsbetreuers
 - umfängliche Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht
 - auch bei Geschäftsunfähigkeit kann der Betreute Wünsche äußern und ändern