Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht und welche Auswirkungen hat sie?

  • freiwillige private Vereinbarung nach Auftragsrecht (Grundverhältnis)
  • Erteilung bei bestehender Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit)
  • Rechenschaftspflicht gegenüber Vollmachtgeber oder dessen Erben
  • Bindung des Vollmachtgebers mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit, sonst widerruflich

Was darf der Bevollmächtigte?

Vermögensrechtlicher Bereich

  • Vermögensverwaltung
  • sämtliche Vertragsangelegenheiten
  • Verkehr mit Ämtern und Behörden

Genehmigung durch Betreuungsgericht

  • grundsätzlich erforderlich bei Maßnahmen nach §§ 1904, 1906 und 1906a BGB
  • nicht erforderlich, wenn Betreuer / Bevollmächtigter und Arzt einer Meinung sind, § 1904 Absatz 4 BGB
  • erforderlich bei Meinungsverschiedenheiten

Wenn soll ich bevollmächtigen?

Vertrauensperson

  • länger bestehendes Verhältnis
  • Kenntnis der und Verständnis für die Wünsche des Vollmachtgebers
  • Fähigkeit und Zeit, die Wünsche, insbesondere aus dem persönlichen Bereich gegenüber Dritten durchzusetzen
  • Sachverstand in vermögensrechtlichen Dingen
  • gegebenenfalls gesonderte Vollmacht an Mitgesellschafter für Praxisverkauf / Nachbesetzungsverfahren etc.

Welche Formvorschriften müssen beachtet werden?

  • Vollmacht grundsätzlich formfrei (Schriftform wegen Patientenverfügung)
  • Vorlage der Originalurkunde als Legitimation
  • Sonderfall: Bankvollmacht auf bankeigenem Formular
  • Wirksamkeit mit Aushändigung (keine Bedingung aufnehmen)
  • Wirksamkeitsdauer: transmortal

Betreuungsverfügung

  • Vorschlag an das Gericht zur Vermeidung der Bestellung eines unbekannten Amtsbetreuers
  • umfängliche Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht
  • auch bei Geschäftsunfähigkeit kann der Betreute Wünsche äußern und ändern