Mündelsichere Anlagen

Auch zu Zeiten von Corona gibt es keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen, OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.04.2020 – 3 W 37/20 Es gibt im Rahmen einer Nachlasspflegschaft auch für Aktienvermögen keine generelle Pflicht zur Umschichtung in eine mündelssichere Anlage. Der Nachlasspfleger hat im Einzelfall unter Würdigung der im Depot enthaltenen Vermögenspositionen […]

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