OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2018, Az. 7 U 59/16
Reichen in einem Nachlass, an dem mehrere Miterben beteiligt sind, die vorhandene Liquidität und die laufenden Erträge nicht aus um fällige Verbindlichkeiten zu begleichen, kann der Verkauf einer Immobilie eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung sein, zu der sämtliche Miterben verpflichtet sind. Miterben, die an diese erforderlichen Maßnahmen nicht mitwirken, sind der Erbengemeinschaft gegenüber zum Ersatz dadurch verursachter Schäden einschließlich der Kosten etwaiger Zwangsvollstreckungsgläubiger verpflichtet.