Erbschaftssteuerrecht
Erlass der Obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.10.2017 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 EStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000,00 € steuerfrei, der den Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Der Freibetrag gilt auch für […]